Widerrufserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten

Widerrufserklärung – Allgemeine Informationen

Sie möchten Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten durch uns widerrufen?
Dann sind Sie hier genau richtig! Unten finden Sie wichtige Informationen zur Widerrufserklärung. Lesen Sie hierzu gerne auch die Gesetzesgrundlage zum Widerrufsrecht und zum Widerrufsformular. Diese finden sie hier.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass wir Sie mit Ihrem Widerruf aus unserer Datendatenbank löschen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier. Damit ist auch ein nachträglicher Zugriff auf Ihre alten Daten nicht mehr möglich.

Sie sind sich sicher, dass Sie diesem Vorgang zustimmen wollen? Dann füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus. Sie können uns auch jederzeit anrufen und uns Ihr Anliegen schildern:

Blaues Telefonhörersymbol für telefonische Widerrufserklärung

 
0800 – 234 56 11 

Widerruf der Einwilligung und Löschung personenbezogener Daten, Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1 b) DSGVO

Unser Vorgehen nach Ihrem Widerruf

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten schriftlich oder telefonisch widerrufen. Wir prüfen daraufhin den Bestand Ihrer Daten in unserem System. Danach löschen wir sämtliche Daten zu Ihrer Person aus unserer Datenbank. Sind Ihre Daten gelöscht, lässt sich dieser Vorgang nicht mehr rückgängig machen. Aus diesem Grund sollten Sie abwägen, ob Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten wirklich widerrufen wollen. Ihre Daten werden in seltenen Fällen nicht gelöscht. Dies tritt ein, wenn Ihre Daten einer Sonderregelung unterliegen. Ob auf Ihre Daten eine Sonderregelung zutrifft, können Sie hier genauer nachlesen. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht der Fall.

Grundsätzlich löschen wir Ihre persönlichen Daten nach Ihrem Widerruf zuverlässig und zügig aus unserer Datenbank.

Beachten Sie auch, dass wir Ihre Daten ohnehin nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute automatisch aus unserem System entfernen. Demnach sieht die Regelung eine Löschung 6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde, vor.

Ausnahmen: In Ausnahmefällen kann uns eine steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht zu einer längeren Speicherung verpflichten. Dann darf die automatische Löschung nach der Aufbewahrungspflicht für Kaufleute nicht durchgeführt werden. Dieser Regelung liegt dann wiederum das Gesetz gemäß HGB, StGB oder AO zugrunde. Außerdem gelten diese Regelungen nicht, wenn Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben.