Treppenlift Zuschüsse

Treppenlift Zuschüsse von PrimaLift-Hand mit Geldsymbol

Treppenlift Zuschüsse

Ein Treppenlift kann mehrere tausend Euro kosten. Deshalb ist die Frage, ob Treppenlift Zuschüsse möglich sind, berechtigt. Dies erfordert einige Informationen (z.B. Pflegegrad). Nachfolgend können Sie Näheres zu Ihren Fördermöglichkeiten lesen. Hierbei beraten wir Sie auch gerne telefonisch oder bei einem Termin bei Ihnen Zuhause. Beachten Sie, dass wir bei einem Termin direkt ein Förderungsformular zum Ausfüllen mitbringen. Dieses reichen wir daraufhin bei der Krankenkasse ein. Darüber hinaus beraten wir Sie stets kompetent und zielführend, sodass die Aussichten auf einen erheblichen Zuschuss groß sind.

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Treppenlift Zuschüsse: Häufige Fragen und Antworten

Zudem finden Sie unten Fragen und Antworten zum Thema „Treppenlift Förderung und Zuschüsse“.

Hilft die Krankenkasse/Pflegeversicherung bei einer Finanzierung?

Ein Lifteinbau stellt eine Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes dar. Deshalb kann diese durch die Krankenkasse bezuschusst werden. Zudem ist sogar eine komplette Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.

Wie ist dies möglich?

Bei einem Treppenlifteinbau handelt es sich um eine Renovierung Ihres Wohnumfeldes. Diese stellt eine Wohnraumanpassung dar. Zu dieser zählen darüber hinaus sämtliche Umbauten, die für den Lifteinbau notwendig sind.

Wichtig zu beachten

Besonders wichtig für einen Zuschuss ist der Pflegegrad. Dieser sollte vor einem Einbau beantragt werden. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 5 Wochen nach Beantragung Ihren Bescheid. Außerdem bezuschusst die Krankenkasse den Lift nur, wenn dieser die häusliche Betreuung eines Pflegebedürftigen ermöglicht. Gleiches gilt, wenn ein Lift Ihren Alltag erleichtert. Dabei reicht für einen Zuschuss bereits ein Pflegegrad der Stufe 1. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Betrag.

PrimaTipp

Sie können einen Pflegegrad telefonisch oder schriftlich beantragen. Dabei muss dieser vor dem Lifteinbau erfolgen, da sonst kein Anspruch auf einen Zuschuss besteht. Außerdem kann Ihr Antrag formlos stattfinden. Wir helfen Ihnen gerne hierbei. Deshalb bringen wir zum ersten Beratungsgespräch Unterlagen zum Ausfüllen mit. Fragen Sie zudem einen Arzt, die Krankenkasse oder weitere Pflegeeinrichtungen, die Sie beanspruchen, nach Unterstützung. Diese können Ihnen Bescheinigungen ausstellen, die Ihren Antrag erfolgreich durchbringen.

Was benötige ich zur Beantragung? Ist ein Pflegegrad notwendig?

Um einen Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie einen Pflegegrad. Diesen sollte Ihnen vorab Ihre Versicherung zusprechen. Klären Sie dies also bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse. Eine Einstufung erfolgt dabei über den medizinischen Dienst. Für eine Förderung reicht bereits ein Pflegegrad der Stufe 1 aus.

Wie viel Zuschuss kann ich von der Krankenkasse erwarten?

Sobald Sie einen Pflegegrad haben, kann die Krankenkasse einen Treppenlift mit bis zu 4000 € bezuschussen. Dieser Zuschuss wird für eine Maßnahme pro Person gewährt. D.h., dass zwei Personen mit Pflegegrad sogar einen Zuschuss von 8000 € erhalten können. Insgesamt können Ihnen max. 16000 € zur Verfügung gestellt werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Lift von entsprechend vielen pflegebedürftigen Personen genutzt wird.

PrimaTipp

Das Treppenliftmodell sowie die Finanzierungsart beeinflussen die Höhe des Zuschusses nicht. Aus diesem Grund sollten Sie auf keinen Fall eine günstige, aber für Sie unpassende Liftlösung wählen. Ihre Krankenkasse bezuschusst das, was Sie zwingend benötigen. Entscheidend sind der Pflegegrad, Ihre Begründung für den Lifteinbau sowie die eingereichten Bescheinigungen (z.B. vom Arzt).

Wann erfahre ich, wie hoch mein Krankenkassenzuschuss ist?

Ob Sie einen Zuschuss erhalten, entscheidet die Krankenkasse. Auch die Höhe des Zuschusses legt diese fest. Dabei begutachtet die Krankenkasse Ihre eingereichten Angebote. Daraufhin kann sie abschätzen, wie teuer und notwendig ein Einbau ist. Außerdem kann eine Finanzierungshilfe nur nach Einschätzung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfolgen. Dabei muss ein Pflegegrad bei Ihnen festgestellt werden. Beachten Sie zudem, dass die Beantragung eines Pflegegrades unbedingt vor einem Treppenlifteinbau stattfinden muss.

Wer hilft mir, wenn ich keinen Zuschuss von der Krankenkasse erhalte?

Neben der Krankenkasse können auch andere Leistungsträger in Frage kommen.

1. Berufsgenossenschaften

Sollte die Notwendigkeit eines Treppenliftes aus einem Arbeitsunfall/einer Berufskrankheit hervorgehen, dann ist die Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner. Denn diese übernimmt in solchen Fällen die Teilfinanzierung/komplette Finanzierung Ihres Liftes.
Dabei dient der Lift Ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft/in den Beruf und ist somit gerechtfertigt.

2. Rentenversicherung

Außerdem können Sie einen Zuschuss durch die Rentenversicherung bekommen. Dies tritt ein, wenn Sie eine Behinderung aufweisen, wieder arbeiten möchten und dafür einen Lift brauchen. Außerdem gilt dies, wenn Sie nach einer Verletzung oder Krankheit zu Ihrem Beruf zurückkehren/einen neuen Beruf ausüben und auch hierfür einen Lift benötigen.
ACHTUNG: Sie müssen für eine Förderung durch die Rentenversicherung jedoch bereits mind. 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben.

3. Sozialamt

Sollten Sie keine der genannten Möglichkeiten wahrnehmen können, dann hilft das Sozialamt. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass keine der vorher aufgelisteten Punkte bei Ihnen zum Tragen kommt und eine Bedürftigkeit vorliegt.

4. Zuschuss vom Integrationsamt/Arbeitgeber

Sollten Sie in Ihrer Arbeit einen Treppenlift benötigen, kann Ihr Arbeitgeber dafür einen Zuschuss vom Integrationsamt beantragen. Das Integrationsamt setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Arbeitgeber, die Schwerbehinderte beschäftigen, können eine Fördersumme von bis zu 80% des Treppenliftpreises erhalten. Mehr dazu lesen Sie hier.

5. Finanzierung durch regionale Förderprogramme

Zudem gibt es die Möglichkeit, regionale Förderprogrammen zu nutzen. Je nach Bundesland gibt es zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um mehr hierzu zu erfahren. Außerdem können Sie sich auch beim Versorgungsamt Ihres jeweiligen Bundeslandes informieren.

6. Finanzierung durch die KfW

Die KfW-Förderbank bietet außerdem weitere Zuschussmöglichkeiten. Zum einen können Sie einen Zuschuss vor Beginn des Lifteinbaus bei der KfW beantragen. Zum anderen können Sie an dem Programm „159 – Altersgerecht Umbauen“ teilnehmen. Hierbei erhalten Sie ein zinsengünstiges Darlehen. Ferner bietet Ihnen die KfW attraktive Sonderkonditionen (z.B. geringe Raten) und Zinsvergütungen (effektiver Zinssatz: 0,75%).

PrimaTipp

Interessant ist, dass Sie das Programm der KfW zusätzlich zu anderen Möglichkeiten nutzen können. Somit können Sie die Gesamtkosten eines Treppenliftes erheblich senken. Näheres hierzu lesen Sie hier.

Gibt es Sonderfälle bei der Finanzierung?

Ja, die gibt es. Diese liegen vor, wenn Sie durch einen Unfall eine Behinderung erlitten haben. Dabei muss ein Dritter den Unfall verursacht haben. Liegt dies vor, dann dürfen Sie eine Kostenübernahme durch seine Haftpflichtversicherung erwarten.

Darüber hinaus zählen Sie als behinderter ehemaliger Soldat oder als anerkanntes Kriegsopfer zu einem Sonderfall. Damit sind Sie berechtigt, finanzielle Hilfe vom Landeswohlfahrtverband zu beanspruchen. Auch kann in diesem Fall die Hauptfürsorgestelle oder der Verband der Kriegsversehrten aushelfen.

Kann ich meinen Treppenlift von der Steuer absetzen?

Ja, Sie können Ihren Treppenlift von der Steuer absetzen. Wenn Sie steuerpflichtiger Rentner oder Berufstätiger sind, können Sie die gesamten Kosten Ihres Liftes absetzen. Diese Kosten fallen dann unter die „außergewöhnlichen Belastungen“. Darüber hinaus können Sie unter dem gleichen Punkt etwa „Krankheitskosten“ verrechnen. Zudem können Sie eine Pauschale für Behinderte geltend machen.

PrimaTipp

IHR VORTEIL: Derartige Vergünstigungen können Sie hinzukommend zu den oben genannten Finanzierungsmöglichkeiten beanspruchen.

Treppenlift Zuschüsse Checkmark Checkliste vor dem Treppenliftkauf

Folgende Punkte sollten Sie vor einem Treppenliftkauf berücksichtigen! Weiter unten finden Sie diese Auflistung zum Abhacken als PDF zum Download. Somit können Sie sich die Checkliste bequem Zuhause ausdrucken und die Punkte der Reihe nach abhacken. Somit kann Ihnen die Entscheidung für oder gegen einen Treppenliftanbieter leichter fallen.

Bauliche Gegebenheiten

– Wird der Lift in einer Eigentums- oder Mietwohnung eingebaut?

– Benötigen Sie hierzu eine Einwilligung vom Vermieter?

– Benötigen Sie außerdem das Einverständnis vom Bauamt (z.B. Denkmalschutz)?

Treppenliftberatung

– Hatten Sie eine Beratung durch einen Fachberater?

– Konnte dieser auf Ihre Wünsche eingehen?

– Hat dieser die bauliche Situation vor Ort begutachtet?

– Wurden Ihnen alle wichtigen Punkte erklärt und veranschaulicht?

– Hat er den Gesundheitszustand des Liftnutzers in die Planung einbezogen?

GANZ WICHTIG: Warum eine gute und ausgiebige Beratung zum Treppenlift wichtig ist, erfahren sie hier.

Angebot/Vertrag

– Haben Sie mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen?

– Haben Sie sich Vor- und Nachteile notiert?

GANZ WICHTIG: Lassen Sie sich dabei nicht zu einem Vertragsabschluss drängen. Lesen Sie sich das Angebot und alle Vertragsbedingungen in aller Ruhe durch. Sollten hierbei Fragen aufkommen, dann rufen Sie uns gerne an.

Blaues Telefonhörersymbol zum Anruf für Treppenlift ZuschüsseTelefonnummer:

0800 – 234 56 11

Treppenlift Zuschüsse

– Leben mehrere pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt?

Falls ja, dann kann der Zuschuss durch die Krankenkasse höher ausfallen.

– Habe ich einen anerkannten Pflegegrad oder muss ich erst einen bei meiner Krankenkasse beantragen?

Treppenliftanbieter

Beachten Sie, dass Sie einen Treppenliftanbieter wählen, der auf Sie persönlich eingeht.

– Ist mein Treppenliftanbieter kompetent und vertrauenswürdig?

– Kann ich auch nach Vertragsabschluss auf meinen Treppenliftanbieter zählen?

– Kann mein Treppenliftanbieter umfangreich für mich da sein oder besteht die Gefahr, dass ich unter den ganzen Kunden untergehe?

– Ist Ihr Treppenliftanbieter zuvorkommend?

– Fühlen Sie sich bei diesem gut aufgehoben?

– Haben Sie den Eindruck, dass dieser auch nach dem Kauf für Sie da sein wird?